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   OLG Köln, 06.12.2013 - I-20 U 144/13   

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https://dejure.org/2013,64934
OLG Köln, 06.12.2013 - I-20 U 144/13 (https://dejure.org/2013,64934)
OLG Köln, Entscheidung vom 06.12.2013 - I-20 U 144/13 (https://dejure.org/2013,64934)
OLG Köln, Entscheidung vom 06. Dezember 2013 - I-20 U 144/13 (https://dejure.org/2013,64934)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 5 Abs. 1 S. 1 a.F.
    Anforderungen an die Widerspruchsbelehrung bei Abschluss einer Kapitallebensversicherung nach dem sog. Policenmodell

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 01.12.2010 - VIII ZR 82/10

    Fernabsatzgeschäft: Verwendung einer nicht der Musterbelehrung entsprechenden

    Auszug aus OLG Köln, 06.12.2013 - 20 U 144/13
    Dies fordert ausreichende Lesbarkeit und setzt die Verwendung einer hinreichend großen Schrift voraus (vgl. BGH, NJW 2011, 1061).
  • BGH, 28.03.2012 - IV ZR 76/11

    Vorlage an den EuGH zur Vereinbarkeit der Vorschrift des § 5a Abs. 2 Satz 4 VVG

    Auszug aus OLG Köln, 06.12.2013 - 20 U 144/13
    Die Ausführungen der Generalanwältin T in ihren Schlussanträgen vom 11. Juli 2013 in der Rechtssache C-209/12, die sich - über die Frage des Vorlagebeschlusses des Bundesgerichtshofs vom 28. März 2012 (IV ZR 76/11, VersR 2012, 608) hinaus - in der Sache auch mit der Europarechtskonformität des Policenmodells als solchem beschäftigen, geben dem Senat keinen Anlass, von seiner bisherigen Auffassung, wonach das Policenmodell als solches mit europäischem Recht in Einklang steht, abzuweichen.
  • BGH, 06.02.2013 - IV ZR 230/12

    Die vertraglich vereinbarte unterjährige Zahlung von Versicherungsprämien mit

    Auszug aus OLG Köln, 06.12.2013 - 20 U 144/13
    Der Bundesgerichtshof hat inzwischen zutreffend entschieden, dass eine vertraglich vereinbarte unterjährige Zahlungsweise von Versicherungsprämien keine Kreditgewährung in Form eines entgeltlichen Zahlungsaufschubs darstellt (VersR 2013, 341).
  • BGH, 19.04.2001 - I ZR 238/98

    DIE PROFIS; Zulässigkeit des Bestreitens mit Nichtwissen

    Auszug aus OLG Köln, 06.12.2013 - 20 U 144/13
    Nur ausnahmsweise darf sich in Abweichung hiervon eine Partei auch zu eigenen Handlungen und Wahrnehmungen mit Nichtwissen erklären, wenn nach der Lebenserfahrung glaubhaft ist, dass sie sich hieran nicht mehr erinnert (BGH NJW-RR 2002, 612, 613; ebenso aus jüngerer Zeit OLG Brandenburg, Urt. v. 21. Dezember 2012 - 11 U 40/12 -, juris-Rz. 14; OLG Hamm, VersR 2012, 745; OLG Celle, Urt. v. 9. Februar 2012 - 8 U 191/11 -, juris-Rz. 34; OLG München, Urt. v. 25. September 2012 - 25 U 1828/12 -, juris-Rz. 11).
  • BGH, 10.10.1994 - II ZR 95/93

    Offenlegung von Sondervorteilen der Gründungsgesellschafter im Emissionsprospekt

    Auszug aus OLG Köln, 06.12.2013 - 20 U 144/13
    Die bloße Behauptung, sich nicht erinnern zu können, reicht indes nicht aus (so bereits BGH NJW 1995, 130).
  • Generalanwalt beim EuGH, 11.07.2013 - C-209/12

    Endress - Lebensversicherung - Rücktrittsrecht - Rücktrittsfrist - Beginn und

    Auszug aus OLG Köln, 06.12.2013 - 20 U 144/13
    Die Ausführungen der Generalanwältin T in ihren Schlussanträgen vom 11. Juli 2013 in der Rechtssache C-209/12, die sich - über die Frage des Vorlagebeschlusses des Bundesgerichtshofs vom 28. März 2012 (IV ZR 76/11, VersR 2012, 608) hinaus - in der Sache auch mit der Europarechtskonformität des Policenmodells als solchem beschäftigen, geben dem Senat keinen Anlass, von seiner bisherigen Auffassung, wonach das Policenmodell als solches mit europäischem Recht in Einklang steht, abzuweichen.
  • OLG Frankfurt, 10.12.2003 - 7 U 15/03

    Kfz-Haftpflichtversicherung: Vertragsschluss im sog. Policenmodell; Beweislast im

    Auszug aus OLG Köln, 06.12.2013 - 20 U 144/13
    Soweit er die Übermittlung der Verbraucherinformation nach § 10 a Abs. 1 VAG a.F., in dem die Angaben aus den Anhängen der Richtlinien übernommen worden sind, nicht zwingend bis zur Antragstellung verlangt, bleibt der Vertrag bis zum Ablauf einer vierzehntägigen Widerspruchsfrist nach Überlassung der Unterlagen schwebend unwirksam (vgl. dazu Senat, VersR 2011, 245 und 248 sowie RuS 2011, 216; OLG Düsseldorf VersR 2001, 837 ff.; OLG Frankfurt, VersR 2005, 631 ff.).
  • OLG Köln, 09.07.2010 - 20 U 51/10

    Möglicherweise ist das bis zum 31.12.2007 nach altem VVG geltende Policenmodell,

    Auszug aus OLG Köln, 06.12.2013 - 20 U 144/13
    Soweit er die Übermittlung der Verbraucherinformation nach § 10 a Abs. 1 VAG a.F., in dem die Angaben aus den Anhängen der Richtlinien übernommen worden sind, nicht zwingend bis zur Antragstellung verlangt, bleibt der Vertrag bis zum Ablauf einer vierzehntägigen Widerspruchsfrist nach Überlassung der Unterlagen schwebend unwirksam (vgl. dazu Senat, VersR 2011, 245 und 248 sowie RuS 2011, 216; OLG Düsseldorf VersR 2001, 837 ff.; OLG Frankfurt, VersR 2005, 631 ff.).
  • OLG Köln, 05.02.2010 - 20 U 150/09

    Vereinbarkeit des Policenmodells des § 5a VVG a.F. mit Europarecht

    Auszug aus OLG Köln, 06.12.2013 - 20 U 144/13
    Soweit er die Übermittlung der Verbraucherinformation nach § 10 a Abs. 1 VAG a.F., in dem die Angaben aus den Anhängen der Richtlinien übernommen worden sind, nicht zwingend bis zur Antragstellung verlangt, bleibt der Vertrag bis zum Ablauf einer vierzehntägigen Widerspruchsfrist nach Überlassung der Unterlagen schwebend unwirksam (vgl. dazu Senat, VersR 2011, 245 und 248 sowie RuS 2011, 216; OLG Düsseldorf VersR 2001, 837 ff.; OLG Frankfurt, VersR 2005, 631 ff.).
  • OLG Düsseldorf, 05.12.2000 - 4 U 32/00

    Unterlassung der Verbraucherinformation - Ende des Versicherungsvertrages -

    Auszug aus OLG Köln, 06.12.2013 - 20 U 144/13
    Soweit er die Übermittlung der Verbraucherinformation nach § 10 a Abs. 1 VAG a.F., in dem die Angaben aus den Anhängen der Richtlinien übernommen worden sind, nicht zwingend bis zur Antragstellung verlangt, bleibt der Vertrag bis zum Ablauf einer vierzehntägigen Widerspruchsfrist nach Überlassung der Unterlagen schwebend unwirksam (vgl. dazu Senat, VersR 2011, 245 und 248 sowie RuS 2011, 216; OLG Düsseldorf VersR 2001, 837 ff.; OLG Frankfurt, VersR 2005, 631 ff.).
  • LG Köln, 15.07.2013 - 26 O 252/12
  • OLG Celle, 09.02.2012 - 8 U 191/11

    Europarechtskonformität der Befristung des Widerspruchsrechts gemäß §§ 5a VVG;

  • OLG München, 10.10.2013 - 14 U 1804/13

    Beendigung eines Rentenversicherungsvertrages nach dem sog. Policenmodell

  • OLG Brandenburg, 21.12.2012 - 11 U 40/12

    Lebensversicherung: Anspruch des Versicherungsnehmers auf Beitragsrückzahlung

  • EFTA-Gerichtshof, 13.06.2013 - E-11/12

    Beatrix Koch, Dipl. Kfm. Lothar Hummel and Stefan Müller v Swiss Life

  • OLG Hamm, 24.08.2011 - 20 U 50/11

    Widerruf eines Lebensversicherungsvertrages nach Kündigung und Auskehrung des

  • OLG München, 25.09.2012 - 25 U 1828/12

    Renten- und Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Widerrufs- und

  • OLG Köln, 03.05.2016 - 20 U 18/16

    Anforderungen an die Widerspruchsbelehrung bei Abschluss eines

    Diese vom Senat bereits zu einer im Wortlaut identischen Belehrung vertretene Auffassung (Senatsurt. v. 6. Dezember 2013 - 20 U 144/13 -) hat der Bundesgerichtshof mit Hinweisbeschluss vom 30. Juni 2015 - IV ZR 16/14 - bestätigt, indem dort angeführt ist, der Senat habe mit revisionsrechtlich beanstandungsfreier Begründung die Ansicht vertreten, dass die Widerspruchsbelehrung unter Einbeziehung des Policenbegleitschreibens dem Versicherungsnehmer noch ausreichend deutlich mache, welche Unterlagen ihm vorliegen müssen, damit die Widerspruchsfrist beginnt.
  • OLG Köln, 28.10.2016 - 20 U 30/16

    Anforderungen an die Widerspruchsbelehrung beim Abschluss eines

    Diese vom Senat bereits zu einer im Wortlaut identischen Belehrung vertretene Auffassung (Senatsurt. v. 6. Dezember 2013 - 20 U 144/13 -) hat der Bundesgerichtshof mit Hinweisbeschluss vom 30. Juni 2015 - IV ZR 16/14 - bestätigt, indem dort angeführt ist, der Senat habe mit revisionsrechtlich beanstandungsfreier Begründung die Ansicht vertreten, dass die Widerspruchsbelehrung unter Einbeziehung des Policenbegleitschreibens dem Versicherungsnehmer noch ausreichend deutlich mache, welche Unterlagen ihm vorliegen müssen, damit die Widerspruchsfrist beginnt.
  • OLG Köln, 11.07.2014 - 20 U 61/14

    Widerruf eines Vertrages über eine private Rentenversicherung; Wirksamkeit einer

    Wie der Senat bereits mehrfach entschieden hat (s. etwa Urt. v. 6. Dezember 2013 - 20 U 144/13 -), macht die Belehrung dem Versicherungsnehmer im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben noch ausreichend deutlich, welche Unterlagen ihm vorliegen müssen, damit die Widerspruchsfrist beginnt.
  • OLG Köln, 29.04.2016 - 20 U 184/15

    Anforderungen an die Widerspruchsbelehrung beim Abschluss eines

    Diese vom Senat bereits zu einer im Wortlaut identischen Belehrung vertretene Auffassung (Senatsurt. v. 6. Dezember 2013 - 20 U 144/13 -) hat der Bundesgerichtshof mit Hinweisbeschluss vom 30. Juni 2015 - IV ZR 16/14 - bestätigt, indem dort angeführt ist, der Senat habe mit revisionsrechtlich beanstandungsfreier Begründung die Ansicht vertreten, dass die Widerspruchsbelehrung unter Einbeziehung des Policenbegleitschreibens dem Versicherungsnehmer noch ausreichend deutlich mache, welche Unterlagen ihm vorliegen müssen, damit die Widerspruchsfrist beginnt.
  • OLG Köln, 10.06.2022 - 20 U 252/21

    Rückabwicklung von Versicherungsverträgen Wirksamkeit von Widersprüchen

    Diese vom Senat zu einer im Wortlaut nahezu identischen Belehrung - lediglich die Länge der Widerspruchsfrist im dortigen Fall war aufgrund einer anderen maßgeblichen Fassung des § 5a VVG eine andere -vertretene Auffassung (Senatsurteil vom 6. Dezember 2013 - 20 U 144/13 -, juris-Rz. 18 ff.) hat der Bundesgerichtshof mit Hinweisbeschluss vom 30. Juni 2015 - IV ZR 16/14 - bestätigt, indem dort angeführt ist, der Senat habe mit revisionsrechtlich beanstandungsfreier Begründung die Ansicht vertreten, dass die Widerspruchsbelehrung unter Einbeziehung des Policenbegleitschreibens dem Versicherungsnehmer noch ausreichend deutlich mache, welche Unterlagen ihm vorliegen müssen, damit die Widerspruchsfrist beginnt (BGH, a.a.O., juris-Rz. 9).
  • OLG Köln, 04.12.2015 - 20 U 160/15

    Anforderungen an die Widerspruchsbelehrung beim Abschluss einer fondsgebundenen

    Diese vom Senat bereits zu einer im Wortlaut identischen Belehrung vertretene Auffassung (Senatsurt. v. 6. Dezember 2013 - 20 U 144/13 -) hat der Bundesgerichtshof mit Hinweisbeschluss vom 30. Juni 2015 - IV ZR 16/14 - bestätigt, indem dort angeführt ist, der Senat habe mit revisionsrechtlich beanstandungsfreier Begründung die Ansicht vertreten, dass die Widerspruchsbelehrung unter Einbeziehung des Policenbegleitschreibens dem Versicherungsnehmer noch ausreichend deutlich mache, welche Unterlagen ihm vorliegen müssen, damit die Widerspruchsfrist beginnt.
  • OLG Köln, 15.07.2016 - 20 U 64/16

    Anforderungen an die Widerspruchsbelehrung beim Abschluss einer fondsgebundenen

    Diese vom Senat bereits zu einer im Wortlaut identischen Belehrung vertretene Auffassung (Senatsurt. v. 6. Dezember 2013 - 20 U 144/13 -) hat der Bundesgerichtshof mit Hinweisbeschluss vom 30. Juni 2015 - IV ZR 16/14 - bestätigt, indem dort angeführt ist, der Senat habe mit revisionsrechtlich beanstandungsfreier Begründung die Ansicht vertreten, dass die Widerspruchsbelehrung unter Einbeziehung des Policenbegleitschreibens dem Versicherungsnehmer noch ausreichend deutlich mache, welche Unterlagen ihm vorliegen müssen, damit die Widerspruchsfrist beginnt.
  • OLG Köln, 08.04.2016 - 20 U 198/15

    Anforderungen an die Widerspruchsbelehrung beim Abschluss einer fondsgebundenen

    Diese vom Senat bereits zu einer im Wortlaut identischen Belehrung vertretene Auffassung (Senatsurt. v. 6. Dezember 2013 - 20 U 144/13 -) hat der Bundesgerichtshof mit Hinweisbeschluss vom 30. Juni 2015 - IV ZR 16/14 - bestätigt, indem dort angeführt ist, der Senat habe mit revisionsrechtlich beanstandungsfreier Begründung die Ansicht vertreten, dass die Widerspruchsbelehrung unter Einbeziehung des Policenbegleitschreibens dem Versicherungsnehmer noch ausreichend deutlich mache, welche Unterlagen ihm vorliegen müssen, damit die Widerspruchsfrist beginnt.
  • OLG Köln, 25.09.2015 - 20 U 97/15

    Anforderungen an die Widerspruchsbelehrung beim Abschluss einer fondsgebundenen

    Diese vom Senat bereits zu einer im Wortlaut identischen Belehrung vertretene Auffassung (Senatsurt. v. 6. Dezember 2013 - 20 U 144/13 -) hat der Bundesgerichtshof mit Hinweisbeschluss vom 30. Juni 2015 - IV ZR 16/14 - bestätigt, indem dort angeführt ist, der Senat habe mit revisionsrechtlich beanstandungsfreier Begründung die Ansicht vertreten, dass die Widerspruchsbelehrung unter Einbeziehung des Policenbegleitschreibens dem Versicherungsnehmer noch ausreichend deutlich mache, welche Unterlagen ihm vorliegen müssen, damit die Widerspruchsfrist beginnt.
  • OLG Köln, 22.12.2015 - 20 U 147/15

    Anforderungen an die Widerspruchsbelehrung bei Abschluss eines

    Diese vom Senat bereits zu einer im Wortlaut identischen Belehrung vertretene Auffassung (Senatsurt. v. 6. Dezember 2013 - 20 U 144/13 -) hat der Bundesgerichtshof mit Hinweisbeschluss vom 30. Juni 2015 - IV ZR 16/14 - bestätigt, indem dort angeführt ist, der Senat habe mit revisionsrechtlich beanstandungsfreier Begründung die Ansicht vertreten, dass die Widerspruchsbelehrung unter Einbeziehung des Policenbegleitschreibens dem Versicherungsnehmer noch ausreichend deutlich mache, welche Unterlagen ihm vorliegen müssen, damit die Widerspruchsfrist beginnt.
  • OLG Köln, 22.12.2015 - 20 U 146/15

    Anforderungen an die Belehrung über das Widerspruchsrecht beim Abschluss eines

  • LG Essen, 19.08.2020 - 18 O 59/20

    Lebensversicherungsvertrag

  • OLG München, 29.05.2020 - 25 U 6057/19

    Bereicherungsausschluss nach langjähriger Durchführung einer im Policenmodell

  • OLG Köln, 24.06.2016 - 20 U 43/16
  • OLG Köln, 16.10.2015 - 20 U 107/15

    Anforderungen an die Widerspruchsbelehrung bei Abschluss eines

  • OLG Köln, 20.11.2015 - 20 U 149/15

    Anforderungen an die Widerspruchsbelehrung beim Abschluss einer fondsgebundenen

  • LG Stuttgart, 06.07.2018 - 22 O 44/18

    Rentenversicherung im Policenmodell: Wirksamkeitsanforderungen an eine

  • LG Aachen, 06.01.2016 - 9 O 395/14

    Bereicherungsrechtliche Rückabwicklung eines im Wege des sog. Policenmodells

  • OLG Köln, 10.09.2021 - 20 U 93/21

    Anspruch auf Rückabwicklung eines Lebensversicherungsvertrags nach Widerruf;

  • LG Hamburg, 28.01.2021 - 332 O 147/20

    Rentenversicherungsvertrag im sog. Policenmodell: Verwirkung eines

  • OLG Hamm, 23.11.2020 - 20 U 180/20

    Folgeentscheidung zu OLG Hamm 20 U 180/20 v. 13.10.2020

  • LG Bonn, 23.01.2018 - 10 O 343/17
  • OLG München, 17.04.2019 - 25 U 2695/18

    Fehlerhafte Widerspruchsbelehrung

  • LG Hamburg, 05.10.2021 - 314 O 42/20

    Ordnungsgemäßheit der Widerspruchsbelehrung und Fristbeginn, Verfristung und

  • LG Hamburg, 04.02.2021 - 332 O 296/20

    Versicherungsvertrag: Verwirkung eines Widerspruchsrechts bei nicht

  • OLG Hamm, 13.10.2020 - 20 U 180/20

    Rückabwicklung eines Lebensversicherungsvertrages; Treuwidrige Ausübung eines

  • OLG München, 11.01.2018 - 25 U 3916/17

    Keine Verpflichtung zur Angabe garantierter Rückkaufswerte bei fondsgebundener

  • OLG Karlsruhe, 19.01.2022 - 9 U 130/19

    Rückabwicklung eines Lebensversicherungsvertrages nach Widerspruch; Beginn einer

  • LG Hamburg, 28.01.2021 - 332 O 286/20

    Versicherungsvertrag im sog. Policenmodell: Verwirkung eines Widerspruchsrechts

  • OLG München, 22.11.2017 - 25 U 4262/16

    Widerspruchsbelehrung bei Abschluss einer Rentenversicherung im Policenmodell

  • LG Hamburg, 20.07.2021 - 314 O 146/20

    Verwirkung eines Widerspruchsrechts bei Beitragsfreistellung

  • LG Hamburg, 21.09.2021 - 314 O 145/20

    Verwirkung der Ausübung des Widerspruchsrechts in Bezug auf einen

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